Jagen und Fischen

JAGEN

Die Jagd ist mehr Leidenschaft als Sport. Es gibt in Ligurien mehr als 15.000 Jäger die sich bei Beginn der Jagdsaison auf sieben Hochebenen und zwei Gebirgsregionen verteilen.

Aufgrund der kanappen Ebenen und der Besonderheit der ligurischen Wälder, gibt es eine hohe Population von Wildschweinen. Aus diesem Grund ist die Wildschweinjagd, neben der Jagd auf Zugvögel, sehr beliebt.


Regionaler Jagdkalender 2019/2020

Die Jagdsaison 2019/2020 begann in Ligurien am Sonntag, den 15. September 2019. Üblicherweise endet die Jagdsaison auf die meisten Arten am 31. Januar. Für einige Arten gibt es allerdings Ausnahmen, die dass jagen bis zum 10. Februar gestatten. Die letzte Saison der kollektiven Wildschweinjagd begann am 6. Oktober 2019 und endete am 6. Januar 2020. Der Jagdkalender regelt die Bejagung in der gesamten Region auf denen die Jagd auch erlaubt ist. Er gibt die Zeiträume der bejagbaren Wildtiere, sowie die maximal tägliche und saisonale Bejagung an. Auch wird die Kollektivjagd auf Schwarzwild und die Selektionsjagd auf Huftiere geregelt. (Rehe, Damhirsche, Gämse und Wildschweine)

Die Jagdperioden enden wie folgt:

31. Oktober – Wachtel und Turteltaube

30. November – Hase, Rebhuhn und Rothuhn

31. Dezember – Amsel und Lerche

20. Januar – Waldschnepfe

31. Januar – Fasan, Entenvögel, Teichralle, und Rotdrossel, die Drosseljagd ist im Januar nur eingeschränkt möglich.

10. Februar – Taube, Elster, Eichelhäher, schwarze und graue Krähe.

Im Oktober und November sind zwei zusätzliche Tage für Ringeltaube, Amsel und Rotdrossel, sowie ein zusätzlicher Tag für Sassello vorgesehen.

FISCHEN

Berufsfischerei

Die Berufsfischerei in ligurischen Binnengewässern ist nur denjenigen gestattet, die im Besitz einer Lizenz des Typs A sind, deren Haupterwerb ausschliesslich oder überwiegend die Fischerei ist und nur mit den im Anhang A des Regionalgesetzes Nr. 8/2014 aufgeführten Fanggerätes und ausschliesslich in den von Fischkarten und Provinzvorschriften vorgesehenen Abschnitten.

Die Erteilung des Lizenz Typ A ist an den Besuch der von den Provinzen organisierten Qualifikationskursen mit dem bestehen einer Eignungsprüfung gebunden.


Amateurfischerei

Die Amateurfischerei kann von jedem ausgeübt werden, im Besitz einer Quittung für die Zahlung einer regionalen Konzessionsgebühr und eines Zuschlags auf den folgenden Postkonten ist:

Einwohner der Provinz Genua: Konto 11491164

Einwohner Provinz Imperia: Konto 12290177

Einwohner Provinz La Spezia: Konto 12289195

Einwohner Provinz Savona: Konto 12290169

Vermerk: “Region Ligurien, Steuern und Zuschläge Fischereilizenz”.

Ein Formular mit dem folgenden Angaben muß lesbar und Dokumentenecht sein:

- die persönlichen Daten des Inhabers (einschließlich Geburtsort und -datum),

- den Wohnsitz des Inhabers (vollständige Anschrift),

- ... der Grund: "Amateur-Fischereischein vom Typ ..."

- die Provinz des Wohnortes,

- das Bezugsjahr - für befristete Genehmigungen des Typs E und die Daten der tatsächlichen Nutzung,

- den Sportfischereiverband, dem sie angehört, falls vorhanden.

Die Formulare sind bei der Region – einschliesslich den Büros der Außenstellen der Provinzen und den Sportfischereiverbänden erhältlich.

Es gibt vier verschiedene Arten von Genehmigungen:

Typ B: Gebühr 45,45 €/jährlich (22,72 € für die über 65-Jährigen);

Typ C: Gebühr 26,34 €/jährlich (13,17 € für über 65-Jährige);

Typ D: (für Ausländer): Gebühr 17,04 €/Quartal;

Typ E: befristete Genehmigung.

Zum Angeln muss der Inhaber einer Genehmigung des Typs B, C und D im Besitz einer Lizenz sein:

- Einzahlungsschein,

- Identitätsdokument, das auf Verlangen vorzulegen ist

- Fangkarte.

Die befristete Genehmigung vom Typ E kann unter den folgenden Bedingungen erteilt werden:

innerhalb bestehender Touristengebiete;

in offenen Gewässern nur während organisierter Veranstaltungen und nur für Genehmigungen, die für 1 Tag und 3 Tage gültig sind

Um dies zu erreichen, ist es notwendig:

die Regionalsteuer auf das Postgirokonto der Provinz, in der die Fischereitätigkeit ausgeübt wird, zu zahlen, und zwar auf die gleiche Weise wie für die anderen Dokumente;

alternativ befristete Genehmigungen von lokalen Behörden und Sportfischereiverbänden erwerben.

Der zu zahlende Betrag hängt von der Dauer der befristeten Genehmigung ab:

- gültig für einen Tag und zum Preis von 5,00 €: 1 G-Ausweis

- gültig für drei Tage und zum Preis von 8,00 €: 3GG-Genehmigung

- gültig für eine Woche und zum Preis von 13,00 €: 1S-Ausweis


Mit der befristeten Genehmigung ist es nicht notwendig eine regionale Karte zur Markierung der Fänge zu haben, Sie müssen einen Ausweis mit sich führen, Sie müssen daran denken, auf dem Einzahlungsschein die Daten der tatsächlichen Nutzung zu vermerken.

Minderjährige unter 16 Jahren und Schwerbehinderte im Sinne von Artikel 3 des Gesetzes Nr. 104 vom 5. Februar 1992 (Rahmengesetz für Hilfe, soziale Integration und die Rechte von Behinderten) sind von der Zahlung der Gebühren für das Amateurfischen befreit.

Anlässlich von Angelveranstaltungen für Schulen oder Behinderte oder für karitative Zwecke, die von Vereinen oder öffentlichen Einrichtungen organisiert werden, wird ein Pauschalbetrag von 10,00 € auf das Postkonto der Provinz, in der die Veranstaltung stattfindet, überwiesen, der für die Dauer der Veranstaltung gültig ist.